Kommunales Inventar der schützenswerten Bauten und Anlagen, Gemeinde Lindau
Inventare haben wenigstens folgende Angaben zu enthalten (§ 6 KNHV):
- knappe Umschreibung und Wertung des Objektes
- bestehende Schutzmassnahmen
- Schutzzweck
Die Inventare sind in Form von Plänen und Listen darzustellen und zu unterteilen nach Objekten des Natur- und Landschaftsschutzes und Objekten des Denkmal- und Heimatschutzes.
Das Inventar verpflichtet die Behörden bei einem Bauvorhaben Abklärungen zu treffen, nicht aber direkt die betroffenen Eigentümer. Es stellt keine Anordnung für Schutzmassnahmen dar. Die Abteilung Bau + Werke empfiehlt aber jedem Eigentümer, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen, falls Ihr Objekt im Inventar aufgeführt ist und Sie einen Umbau planen.
Informationen
- Datum
- 12. Juni 2017
Dokumente
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GesamtInventarJuni2015_Teil_1.pdf (PDF, 3.11 MB) | Download | 0 | GesamtInventarJuni2015_Teil_1.pdf |
GesamtInventarJuni2015_Teil_2.pdf (PDF, 2.76 MB) | Download | 1 | GesamtInventarJuni2015_Teil_2.pdf |