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Gemeindeverwaltung Lindau

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Inhalt

Neuer Leitfaden Aussenraumgestaltung in Kernzonen

Als Ergänzung zur Bau- und Zonenordnung legt der Gemeinderat neu mit dem Leitfaden zur Entwicklung der Aussenraumgestaltung ein Instrument vor, das Antworten und Anregungen auf Fragen in Kernzonen für Bauherrschaften aufführt. Insbesondere werden konkrete konzeptionelle und gestalterische Elemente im Aussenraum und deren Materialisierung aufgezeigt. Mit diesem Leitfaden verdeutlicht der Gemeinderat die hohe Bedeutung, die er der Aussenraumgestaltung beimisst. Die wichtigsten Gründe dafür sind:

  • Freiraum ist entscheidend für die Attraktivität als Wohn-, Arbeits- und Aufenthaltsort
  • Grün- und Freiräume in verdichteten Baugebieten sind nötig
  • Kühlende Wirkung von Pflanzen und offenen Flächen / Anpassung Klimawandel
  • Beitrag zur Biodiversität im Siedlungsraum
  • Identitätsstiftende Plätze und Strassen
  • Berücksichtigung der traditionellen Umgebungsgestaltung

Viele Dörfer befinden sich zurzeit in einem beschleunigten und empfindlichen Veränderungsprozess. Die Veränderungen der letzten 70 Jahre der Nachkriegszeit bedrängen das allgemein sehr positiv wahrgenommene Bild gewachsener Bauerndörfer. Verantwortlich dafür ist nicht nur der fortschreitende strukturell bedingte Rückgang der Bauern- und traditionellen Gewerbebetriebe sondern auch die Charakteristik der heutigen Wohnbedürfnisse. Die Wohnformen auf dem Lande nähern sich in den umgenutzten dörflichen Strukturen denjenigen klassischer Einfamiliensiedlungen und globalisierten urbanen Formen an. Private Aussenräume mit Sitzplätzen, Überdeckungen, Grilleinrichtungen, Hollywoodschaukeln etc. sind im ursprünglich halböffentlichen Aussenraum der Bauerndörfer ohne Konflikte kaum zu realisieren.

Ausgehend von der Räumlichen Entwicklungsstrategie soll das „Wohnen im Grünen“ bei der Siedlungsentwicklung in der Gemeinde Lindau gefördert werden. Besonders in Kernzonen sind gute Lösungen gefragt, aber dieser Leitfaden gilt sinngemäss auch als Empfehlung zur Umsetzung bei der Aussenraumgestaltung in den übrigen Wohnzonen. In der revidierten Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Lindau wird in den Wohnzonen für die Umsetzung einer begrünten Umgebungsgestaltung deswegen die Grünflächenziffer des kantonalen Gesetzes (§ 257 PBG) eingeführt.
Die traditionelle Umgebungsgestaltung (Vorgärten, Vorplätze, (Trocken-) Mauern, Hofräume etc.) ist zu erhalten und bei Sanierungen, Umbauten oder Neubauten möglichst weitgehend zu übernehmen oder zu verbessern. Die Aussenräume sollen genügend Bereiche mit Bäumen, Sträuchern und Hecken enthalten. Dabei muss auf vorhandene prägende Naturobjekte Rücksicht genommen werden und bei Neuanlagen sind standortgerechte und einheimische Pflanzen zu verwenden. Die Versiegelung des Bodens mit wasserundurchlässigen Belägen ist auf das Minimum zu beschränken. Nicht erwünscht sind reine Schottergärten und unbepflanzte Steinkörbe. Die Baubehörde kann die Umwandlung bestehender Gärten in Autoabstellplätze verbieten. 
Ziel ist, im Dialog und in Zusammenarbeit von Bauherrschaften, Planverfassenden und der Bewilligungsbehörde standortspezifische, optimale Lösungen für die Aussenraumgestaltung zu erarbeiten.

Den Leitfaden finden Sie untenstehend als PDF-Dokument. 

 

 

 

 

Dokumente

Name
2021-11-07_Leitfaden_Aussenraumgestaltung_in_Kernzonen.pdf Download 0 2021-11-07_Leitfaden_Aussenraumgestaltung_in_Kernzonen.pdf
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