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Kontaktinfo

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Gemeindeverwaltung Lindau

Tagelswangerstrasse 2
8315 Lindau

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 11.30 / 14.00 – 17.30
Di - Do: 08.30 - 11.30 / 14.00 - 16.30
Fr: 08.00 - 13.00
Termine können gerne im Voraus ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Inhalt

Fristerstreckung Steuererklärung

Ist es Ihnen nicht möglich, innert der gesetzlichen Frist die Steuererklärung einzureichen? Mit dem Online-Formular Fristerstreckung können Sie eine Verlängerung der Einreichefrist beantragen.

Bei Fragen steht Ihnen der Bereich Steuern gerne zur Verfügung.

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Sie wünschen eine Fristerstreckung, dann lesen Sie bitte die folgenden Zeilen und tragen Ihre Daten ins Onlineformular ein.

Verfahren

Unbedingt zu beachten:
Die Steuererklärung ist im Normalfall bis Ende März des laufenden Jahres einzureichen.

Das Gesuch ist vor Ablauf der Einreichefrist einzugeben. Nach diesem Termin eingereichte Gesuche können nicht mehr bewilligt werden.

Fristverlängerungen werden bis längstens 30. November des aktuellen Jahres bewilligt. Wer eine Frist länger als 30.11. der Steuerperiode beantragen will, muss das Fristerstreckungsgesuch unter Angabe der Gründe in schriftlicher Form an das Gemeindesteueramt, Tagelswangerstrasse 2, 8315 Lindau, richten. Als schwerwiegende Gründe gelten z.B. Krankheit, Todesfall in der Familie, Landesabwesenheit oder Militärdienst.

Juristische Personen haben das Gesuch beim Kantonalen Steueramt mit der erhaltenen Fristenkarte einzureichen: Kantonales Steueramt Zürich, Dienstabteilung Bundessteuer, Bändliweg 21, Postfach, 8090 Zürich

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.

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