Privater Gestaltungsplan
2. Öffentliche Auflage des Gestaltungsplans „Ölwis/Blankenwis“
Der Gemeinderat hat den (revidierten) privaten Gestaltungsplan „Ölwis/Blankenwis“ geprüft und zur 2. öffentlichen Auflage gemäss § 7 PBG und zur 3. kantonalen Vorprüfung verabschiedet. Es wurden diverse Anpassungen gemäss den Einwendungen der 1. öffentlichen Auflage vorgenommen. Die umfangreichen Unterlagen sind ab dem 29. April 2022 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung aufgelegt – inklusive einem Architektur-Modell zur Veranschaulichung – sowie elektronisch via Webseite abrufbar (ohne Modell).
Die von den Grundeigentümer Bevollmächtigten der Grundstücke Ölwis-Blankenwis in Winterberg beabsichtigen nach wie vor eine Wohnüberbauung zu erstellen. Mit einer geordneten ortsbaulichen Entwicklung in diesem Gebiet soll das neue Quartier auf die bestehenden Strukturen Winterbergs Bezug nehmen und sich gut in diese einfügen. Es muss auch gewährleistet sein, dass der Einwohnerzuwachs von der Gemeinde verkraftet werden kann.
Die Grundstücke im Gebiet Ölwis-Blankenwis sind mit einer Gestaltungsplanpflicht überlagert. Als baurechtliche Voraussetzung für die Realisierung des Bebauungskonzepts musste deshalb ein privater Gestaltungsplan erarbeitet werden.
Gestaltungsplan mit höheren Anforderungen und besserer Gestaltung
Gestaltungspläne haben eine bessere Gestaltung und Überbauung als die Normalbauweise zu gewährleisten. Mit der Anforderung einer besonders guten Gesamtwirkung aller Bestandteile der Überbauung (z.B. architektonischer Ausdruck, Materialisierung und Farbgebung sowie Freiraum) wird dies konkretisiert. Diese Gestaltungsqualitäten sicherzustellen, ist in einem anschliessenden Schritt Sache der kommunalen Baubehörde im Baubewilligungsverfahren, sie kann zudem einen Fachgutachter zur Beurteilung beiziehen.
Mit dem Gestaltungsplan „Ölwis/Blankenwis“ wird in folgenden Punkten von der Grundordnung abgewichen:
- Höhere Ausnützung
- statt Baumassenziffer eine max. anrechenbare Geschossfläche
- 2- bis 3-geschossig mit 1 bis 2 Dachgeschossen
- statt Gebäudehöhen, Festlegung von Gesamthöhen (m.ü.M.)
- Festlegung der Erdgeschosshöhen (m.ü.M.)
- Festlegung der Gebäudelänge
- Gebäudebreiten und Grenzabstände werden definiert durch Baubereiche
- Höchstens 4 % Überbauungsziffer für besondere Gebäude (statt 8 %)
- Erhöhte Gestaltungsvorschriften / Erschliessung / Freiraum / Bepflanzung / Ausstattung und Ausrüstung
- Anteil an Spiel- und Ruheplätzen hat mindestens 20 % der dem Wohnen dienenden Bruttonutzfläche zu betragen (statt 15 %)
- Erhöhte Energievorschriften
- Baubereich mit Pflicht zur Erstellung von Gebäuden mit Satteldächern
- Grünflächenziffer von mindestens 45 %
Info-Tafeln beim Areal in Winterberg
Die öffentliche Auflage des Gestaltungsplans findet vom 29. April bis 28. Juni 2022 über die ganze Frist während der ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung Lindau, Tagelswangerstrasse 2, 8315 Lindau statt. Weitere Informationen stellen die Grundeigentümer auf der Homepage www.chance-winterberg.ch und auf Info-Tafeln beim Areal in Winterberg zur Verfügung. Im Gebiet Ölwis-Blankenwis werden zudem einige Gebäude ausgesteckt, damit sich die Interessierten eine Vorstellung der geplanten Bauten machen können.
Nach der Auswertung der Rückmeldungen aus der 2. öffentlichen Auflage werden die Unterlagen gegebenenfalls nochmals bereinigt. Anschliessend wird der Gestaltungsplan der Gemeindeversammlung unterbreitet.
Ergebnis Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2022 hat den privaten Gestaltungsplan genehmigt und somit festgesetzt. Das nun darauffolgende Genehmigungsverfahren durch die kantonale Baudirektion wird einige Monate in Anspruch nehmen. Über den kantonalen Entscheid sowie die finale Inkraftsetzung wird baldmöglichst und je separat orientiert.