Fundgegenstände
Das Fundbüro nimmt gefundene Gegenstände entgegen und versucht diese dem rechtmässigen Besitzer auszuhändigen. Falls sich der rechtmässige Eigentümer nach einem Jahr nicht meldet, wird der Fundgegenstand dem Finder ausgehändigt. Sollte dieser nicht bekannt sien oder kein Interesse am Fundgegenstand bekunden, verfügt die Gemeindeverwaltung darüber. Für Auskünfte steht Ihnen der Bereich Gesellschaft gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auch auf www.fundbuero.ch oder www.sbb.ch.