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Kontaktinfo

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Schulen Lindau

Tagelswangerstrasse 2
8315 Lindau

Öffnungszeiten

  • Mo: 08.30 - 11.30 / 14.00 - 17.30
  • Di: 08.30 - 11.30 / 14.00 - 16.30
  • Mi: 08.30 - 11.30 / 14.00 - 16.30
  • Do: 08.30 - 11.30 / 14.00 - 16.30
  • Fr: 08.00 - 13.00
  • Termine können gerne im Voraus ausserhalb der Schalter-Öffnungszeiten vereinbart werden.

Inhalt

Absenzen, Schulausfälle
Sie als Eltern sind verantwortlich für den regelmässigen Schulbesuch Ihres Kindes und haben jedes Wegbleiben vom Schulunterricht (auch fakultative Stunden) gegenüber der Lehrperson unaufgefordert mündlich oder schriftlich zu begründen. Für ein voraussehbares Schulversäumnis ist rechtzeitig um Dispensation nachzusuchen. Bei unvorhergesehenen Schulausfällen (z.B. Krankheit der Lehrperson) findet der Unterricht der Fachlehrkräfte (Handarbeit, ISF, Logopädie, Deutsch für Fremdsprachige etc.) gemäss Stundenplan trotzdem statt. Wenn der Unterricht der Fachlehrkraft ausfällt, werden diese Kinder von der Klassenlehrperson betreut.

Einschulung in die 1. Klasse
Noch nicht schulreife oder körperlich schwache Kinder können um ein Jahr vom Schulunterricht zurückgestellt werden. Für reifere Kinder besteht die Möglichkeit, vorzeitig eingeschult zu werden. Über eine Rückstellung oder eine vorzeitige Einschulung entscheidet die Schulleitung aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses, eines Antrages des Schulpsychologischen Dienstes und nach Anhören der Eltern und der Kindergartenlehrperson.

Zuteilungsgesuche
Bei Vorliegen besonderer Gründe können Sie ein schriftliches und begründetes Gesuch bis spätestens Ende Februar an den Bereich Bildung zustellen.

Gymi - Vorbereitung
Die Schule Lindau bietet eine gezielte Vorbereitung für die Schüler der 6. Klasse sowie der 2. und 3. Sekundarklasse für die Aufnahmeprüfung ins Gymnasium an. Der Besuch des Kurses ist unentgeltlich. Die Lehrmittel gehen zu Lasten der Eltern. Alle Schüler/-innen aus der Gemeinde werden in einer Gruppe zusammengenommen. Der Unterricht findet entweder im Schulhaus Buck oder Bachwis statt. Der Schulweg ist Sache der Eltern. Für die Vorbereitungslektionen wird eine Lehrkraft angestellt und es wird ein Regel-Klassenzimmer zur Verfügung gestellt. Die Vorbereitung findet ab November während 12 Wochen statt. Der Kurs umfasst 2 Lektionen (1.5 Stunden) pro Woche und wird ausserhalb der Schulzeit durchgeführt.

Gymi - Aufnahmebedingungen
Für die Anmeldung wird das dafür vorgesehene Formular verwendet, welches dem Klassenlehrer abgegeben wird. Voraussetzung ist ein Notendurchschnitt von einer 5 in den Hauptfächern sowie die Empfehlung der Klassenlehrperson. Dieser Empfehlung geht ein Elterngespräch voraus, das auf dem Anmeldeformular vermerkt ist.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Reglement, Gymi-Vorbereitungskurse.

Promotionen
Wenn Kinder das Jahreslernziel nicht erreichen und eine Wiederholung sinnvoll erscheint, stellt die Lehrperson nach Anhören der Eltern einen Antrag auf Nichtpromotion. Die Entscheidung darüber liegt bei der Schulleitung. Im Mittelpunkt des Promotionsentscheides sollte immer die Frage stehen: Was dient dem Kind am Besten? Neben der Beurteilung der Leistung spielen auch andere Kriterien wie Arbeitshaltung sowie soziale und charakterliche Reife mit. In Ausnahmefällen ist eine provisorische Beförderung möglich. Gesuchen um freiwillige Repetition kann bei Vorliegen besonderer Umstände entsprochen werden. Die 6. Klasse kann nur in Ausnahmefällen (z.B. bei längerer Abwesenheit infolge Krankheit oder Unfall) repetiert werden. Besonders begabte Schulkinder, die in ihrer Klasse deutlich unterfordert sind, haben – nach entsprechenden Abklärungen – die Möglichkeit, ein Schuljahr zu überspringen. Sie werden zusätzlich von ausgewiesenen Fachleuten individuell gefördert.

Übertritt in die Oberstufe
Im Anschluss an die 6. Klasse treten die Schülerinnen und Schüler in die Sekundarschule, in Grafstal oder ins Gymnasium ein. Die Entscheidung, für welches Niveau (A, B oder C) der Sekundarschule das Kind angemeldet werden soll, treffen die Eltern, das Kind und die Klassenlehrperson gemeinsam im Gespräch aufgrund einer Gesamtbeurteilung, die das Leistungsvermögen sowie das Arbeits- und Sozialverhalten berücksichtigt. Sind die Eltern mit dem Entscheid der Schulleitung nicht einverstanden, entscheidet die zuständige Schulpflege nach Anhörung und aufgrund der Akten über die Einteilung und erstellen eine Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung. Für den Eintritt ins Gymnasium muss eine Aufnahmeprüfung bestanden werden.

Zeugnisse
Zweimal jährlich werden Zeugnisse ausgestellt. Ab der 2. Klasse werden die Leistungen Ihres Kindes in Noten ausgedrückt. In den ersten Klassen werden Sie als Eltern zweimal im Rahmen eines Gespräches über die Leistungen und das Verhalten informiert.

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