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Gemeindeverwaltung Lindau

Tagelswangerstrasse 2
8315 Lindau

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 11.30 / 14.00 – 17.30
Di - Do: 08.30 - 11.30 / 14.00 - 16.30
Fr: 08.00 - 13.00
Termine können gerne im Voraus ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Inhalt

Kommunales Inventar der schützenswerten Bauten und Anlagen, Gemeinde Lindau

Gemäss § 203 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) haben Gemeinden über die Schutzobjekte einstweilige Inventare zu erstellen. Die kommunalen Inventare werden vom Gemeinderat festgesetzt (§ 4 der kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung, KNHV).

Inventare haben wenigstens folgende Angaben zu enthalten (§ 6 KNHV):
- knappe Umschreibung und Wertung des Objektes
- bestehende Schutzmassnahmen
- Schutzzweck

Die Inventare sind in Form von Plänen und Listen darzustellen und zu unterteilen nach Objekten des Natur- und Landschaftsschutzes und Objekten des Denkmal- und Heimatschutzes.

Das Inventar verpflichtet die Behörden bei einem Bauvorhaben Abklärungen zu treffen, nicht aber direkt die betroffenen Eigentümer. Es stellt keine Anordnung für Schutzmassnahmen dar. Die Abteilung Bau + Werke empfiehlt aber jedem Eigentümer, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen, falls Ihr Objekt im Inventar aufgeführt ist und Sie einen Umbau planen.

Informationen

Datum
12. Juni 2017

Dokumente

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2022-05-23_Inventarliste_komplett.pdf (PDF, 11.33 MB) Download 0 2022-05-23_Inventarliste_komplett.pdf
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