Patent erteilen
- zur Führung einer Gastwirtschaft
- zur Führung eines Klein- und/oder Mittelverkaufsbetriebes
- zum Handel mit gebrannten Wassern
beantragen.
Das Gesuch muss gemäss der Verordnung zum Gastgewerbegesetz (VGG) mindestens vier Wochen vor Betriebsaufnahme, gut leserlich und vollständig ausgefüllt, bei der Gemeindeverwaltung Lindau, Bereich Gesellschaft, Tagelswangerstrasse 2, 8315 Lindau, eingereicht werden.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesellschaft und Sicherheit | 058 206 44 00 | gesellschaft@lindau.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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