Alimentenhilfe
Wenn die Alimente für die Kinder vom zahlungspflichtigen Elternteil nicht bezahlt werden, besteht eine gesetzliche Möglichkeit, diese Alimente von der Wohngemeinde bevorschussen zu lassen. Die Alimentenhilfe prüft die Anspruchsvoraussetzungen aufgrund des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Kantons Zürich für die Bevorschussung der Kinderalimente und reicht für Sie ein entsprechendes Gesuch bei der Sozialbehörde Lindau zur Genehmigung ein.
Kontakt
Amt für Jugend und Berufsberatung
Alimentenhilfe
Spitalstrasse 3
8620 Wetzikon
Tel. 043 259 80 80
alh.wetzikon@ajb.zh.ch