Auskunftsbegehren
Jede Person hat Anspruch auf Zugang zu den bei einem öffentlich Organ vorhandenen Informationen, so bestimmt § 20 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz). Ausserdsem hat jede Person Anspruch auf Zugang zu den eigenen Peronendaten.
Das Begehren hierzu muss schriftlich gestellt werden und kann an die Gemeinde Lindau, Abt. Präsidiales, Tagelswangerstrasse 2, 8315 Lindau gerichtet werden. Bitte füllen Sie dazu das entsprechende Formular aus (vgl. unten).
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 058 206 44 50 | info@lindau.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales + Gesellschaft | 058 206 44 50 | info@lindau.ch |