Namenserklärung
Seit dem 1. Januar 2013 gibt es für verheiratete, geschiedene und verwitwete Personen die Möglichkeit, den Ledignamen mit einer Namenserklärung beim Zivilstandsamt wieder anzunehmen. Welche Voraussetzungen dazu nötig sind, entnehmen Sie dem Merkblatt des Bundes über die Namenserklärung nach Schweizer Recht (s. unten).
Für Namenserklärungen nach der Scheidung, nach der Heirat oder bei verwitweten Personen ist das Zivilstandsamt Illnau-Effretikon zuständig.
Für alle anderen Namensänderungen wenden Sie sich bitte an das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Namenserklarung.pdf (PDF, 66.71 kB) | Download | 0 | Namenserklarung.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesellschaft und Sicherheit | 058 206 44 00 | gesellschaft@lindau.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales und Gesellschaft | 058 206 44 50 | info@lindau.ch |