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Kontaktinfo

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Gemeindeverwaltung Lindau

Tagelswangerstrasse 2
8315 Lindau

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 11.30 / 14.00 – 17.30
Di - Do: 08.30 - 11.30 / 14.00 - 16.30
Fr: 08.00 - 13.00
Termine können gerne im Voraus ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Inhalt

Namenserklärung

Seit dem 1. Januar 2013 gibt es für verheiratete, geschiedene und verwitwete Personen die Möglichkeit, den Ledignamen mit einer Namenserklärung beim Zivilstandsamt wieder anzunehmen. Welche Voraussetzungen dazu nötig sind, entnehmen Sie dem Merkblatt des Bundes über die Namenserklärung nach Schweizer Recht (s. unten).

Für Namenserklärungen nach der Scheidung, nach der Heirat oder bei verwitweten Personen ist das Zivilstandsamt Illnau-Effretikon zuständig. Für alle anderen Namensänderungen wenden Sie sich bitte an das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen.

Zugehörige Objekte

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