Wer im Kanton Zürich einen Gastwirtschaftsbetrieb neu eröffnen oder übernehmen möchte, braucht in der Regel ein Patent. Das entsprechende Formular für den Erwerb eines Patents können Sie online ausfüllen.
Falls Sie vor der Übernahme eines Lokals Umbaumassnahmen vorsehen bzw. ein ganz neues Lokal beziehen werden, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie dafür unter Umständen einer Baubewilligung bedürfen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte vorgängig an die Abteilung Hochbau und Planung. Ein Patent gilt nur für die von der Abteilung Hochbau und Planung bewilligten Flächen.
Sämtliche Änderungen im Zusammenhang mit dem bestehenden Patent müssen sowohl der ausstellenden Behörde sowie auch dem Kantonalen Labor Zürich innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden.