Aufenthaltsausweis (Heimatausweis)
Der Aufenthaltsausweis (Heimatausweis) wird zum Zweitwohnsitz in einer anderen Gemeinde benötigt. Er ist befristet und kann für folgende Aufenthalte nötig sein:
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Aufenthalt in Heimen, Anstalten, Kliniken etc.
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Studienaufenthalte
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Wochenaufenthalte
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Nebenniederlassung (Zweitwohnung)
Wir benötigen zur Ausstellung des Aufenthaltsausweises die genaue Adresse (PLZ, Ort, Strasse) ihrer Nebenniederlassung sowie die Angabe der Dauer und des Zwecks des gewünschten Aufenthaltes.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name |
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gesellschaft und Sicherheit | 058 206 44 00 | gesellschaft@lindau.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Präsidiales und Gesellschaft | 058 206 44 50 | info@lindau.ch |
