Sie sind innerhalb der Gemeinde oder innerhalb des Gebäudes umgezogen? Personen, die innerhalb der Gemeinde oder des Gebäudes umziehen, melden dies der Gemeinde gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) innert 14 Tagen.
Die Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren sieht bei einer Überschreitung der Meldepflicht eine Busse von Fr. 100.00 vor.
Zu-, Um- und Wegzüge können online über die Plattform
eUmzugCH gemeldet werden.
Sie können sich aber auch persönlich direkt am Schalter ummelden. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
Schweizer Bürger/-innen
- amtlicher Ausweis
- Mietvertrag, Untermietvertrag, Wohnungsausweis oder Kaufvertrag
Ausländische Staatsangehörige
- amtlicher Ausweis
- Ausländerausweis
- Mietvertrag, Untermietvertrag, Wohnungsausweis oder Kaufvertrag
- Gebühren für den Wohnungswechsel (diese sind je nach Art der Bewilligung verschieden)
Allfällige Gebühren für die Aufenthalts-/Niederlassungsbewilligung oder deren Änderung müssen im Voraus bezahlt werden (Barzahlung, Twint, Maestro, Postcard, Mastercard und Visa).
Bitte melden Sie Ihren Umzug ebenfalls schriftlich der
EW Lindau AG.