Friedensrichteramt Lindau
Aufgaben
Die Friedensrichter vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart.
Friedensrichter sind unter anderem zuständig für:
- Forderungsklagen/Konsumentenstreitigkeiten (Streitigkeiten aus privaten und/oder geschäftlichen Beziehungen)
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
- Erbrechtliche Klagen (Erbteilungsklagen, Testamentsanfechtungen etc.)
- Persönlichkeitsverletzungen
- Nachbarschaftsklagen
Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 10'000.00 können sie den Parteien einen Entscheidvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.
Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden:
Weitere zuständige Stellen
- Scheidungsklagen: Bezirksgericht Pfäffikon: Gerichte ZH
- Unterhaltklagen: Bezirksgericht Pfäffikon: Gerichte ZH
- Ehrverletzungsklagen: mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei
- Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern: bei der Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten: Bezirksgericht Pfäffikon: Gerichte ZH
Weitere Informationen finden Sie unter: vfzh.ch und gerichte-zh.ch
Kontakt
Friedensrichteramt Lindauc/o Friedensrichteramt Pfäffikon
Postfach
8330 Pfäffikon
Tel. 058 206 44 09
friedensrichterin@lindau.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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