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Kontaktinfo

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Gemeindeverwaltung Lindau

Tagelswangerstrasse 2
8315 Lindau

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 11.30 / 14.00 – 17.30
Di - Do: 08.30 - 11.30 / 14.00 - 16.30
Fr: 08.00 - 13.00
Termine können gerne im Voraus ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Inhalt

Friedensrichteramt Lindau

Aufgaben

Die Friedensrichter vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. 

Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: 

  • Forderungsklagen/Konsumentenstreitigkeiten (Streitigkeiten aus privaten und/oder geschäftlichen Beziehungen)
  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
  • Erbrechtliche Klagen (Erbteilungsklagen, Testamentsanfechtungen etc.)
  • Persönlichkeitsverletzungen
  • Nachbarschaftsklagen

Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 10'000.00 können sie den Parteien einen Entscheidvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.

Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden:

https://www.vfzh.ch/formulare

 

Weitere zuständige Stellen

Weitere Informationen finden Sie unter: vfzh.ch und gerichte-zh.ch

 

Kontakt

Friedensrichteramt Lindau
c/o Friedensrichteramt Pfäffikon
Postfach
8330 Pfäffikon
Tel. 058 206 44 09
friedensrichterin@lindau.ch

Personen

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