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Gemeindeverwaltung Lindau

Tagelswangerstrasse 2
8315 Lindau

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 11.30 / 14.00 – 17.30
Di - Do: 08.30 - 11.30 / 14.00 - 16.30
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Termine können gerne im Voraus ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Inhalt

Flughafen Zürich: Gesuch um Plangenehmigung für das Projekt «Verlängerung Piste 28»

29. Mai 2026
Die Gesuchsunterlagen können vom 1. Juni bis zum 30. Juni 2026 bei den folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:
Kanton Aargau:
– Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Raumentwicklung, Entfelderstrasse 22, Aarau;
Kanton Schaffhausen:
– Baudepartement des Kantons Schaffhausen, Becken¬stube 7, Schaffhausen;
– Gemeindeverwaltung Buchberg, Dorfstrasse 62, Buchberg;
Kanton Zürich:
– Amt für Mobilität des Kantons Zürich, Neumühlequai 10, Zürich;
– Gemeindeverwaltung Lindau, Einwohnerkontrolle, Tagelswangerstrasse 2, 8315 Lindau;
Die Unterlagen sind zudem im Internet publiziert unter:
www.bazl.admin.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. > Infrastruktur > Landesflughäfen > Flughafen Zürich > Laufende Projekte > Öffentliche Auflage
Das Bauvorhaben wird ausgesteckt. Zudem werden Informationstafeln aufgestellt.


Ergänzende rechtliche Hinweise:
Wer nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Dauer der Auflage Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim:
Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.
Während der Auflagefrist können eingereicht werden:
a) Einsprachen gegen das Bauvorhaben (Art. 37f Abs. 1 LFG);
b) Einsprachen gegen die Enteignung (Art. 33 Abs. 1 lit. a EntG und Art. 37f Abs. 2 LFG);
c) Begehren nach den Art. 7–10 EntG (Art. 33 Abs. 1 lit. b EntG und Art. 37f Abs. 2 LFG);
d) Begehren um Sachleistung (Art. 18 und Art. 33 Abs. 1 lit. c EntG und Art. 37f Abs. 2 LFG);
e) Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 und Art. 33 Abs. 1 lit. d EntG und Art. 37f Abs. 2 LFG);
f) die geforderte Enteignungsentschädigung (Art. 33 Abs. 1 lit. e EntG und Art. 37f Abs. 2 LFG).

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