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Gemeindeverwaltung Lindau

Tagelswangerstrasse 2
8315 Lindau

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 11.30 / 14.00 – 17.30
Di - Do: 08.30 - 11.30 / 14.00 - 16.30
Fr: 08.00 - 13.00
Termine können gerne im Voraus ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Inhalt

Festlegung des Gewässerraums am kantonalen Gewässer Kempt, Siedlungsgebiet von Lindau, Illnau-Effretikon und Winterthur.

25. Mai 2026
Die Verfügung der Baudirektion und der Beschluss der Gemeindeversammlung, wie auch die entsprechenden Unterlagen, können während 30 Tagen ab der Publikation gerechnet im Gemeindehaus Lindau, Einwohnerkontrolle, Tagelswangerstrasse 2, 8315 Lindau, zu den ordentlichen Öffnungszeiten oder jederzeit auf www.lindau.ch eingesehen werden.

Ergänzende rechtliche Hinweise:
Gemäss § 15 g Abs. 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben. Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis am 24. Juli 2026 mit schriftlicher Begründung und mit Vermerk «Einwendungen GWR Kempt, Gemeinde Lindau» bei folgender Adresse eingereicht werden:

Baudirektion Kanton Zürich
AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Abteilung Wasserbau, Sektion Planung
Walcheplatz 2
8090 Zürich

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Publikation Gewässerraum Kempt (PDF, 408 kB) Download 0 Publikation Gewässerraum Kempt
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