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Gemeindeverwaltung Lindau

Tagelswangerstrasse 2
8315 Lindau

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 11.30 / 14.00 – 17.30
Di - Do: 08.30 - 11.30 / 14.00 - 16.30
Fr: 08.00 - 13.00
Termine können gerne im Voraus ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Inhalt

Erneuerung Nachführungsvertrag über die amtliche Vermessung

5. September 2025
Mit Beschluss Nr. 83 vom 20. August 2025 genehmigte der Gemeinderat Lindau den Vertrag über die laufende Nachführung der Amtlichen Vermessung mit den bisherigen Nachführungsgeometern, Herren David Erny und Thomas Hew, beide patententierte Ingenieur-Geometer in der Gossweiler Ingenieure AG.

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Verwaltungsgerichts sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Gemeinderatsbeschluss können während der vorstehenden erwähnten Frist bei der Gemeindeverwaltung Lindau, Tagelswangerstrasse 2, 8315 Lindau, eingesehen werden.

Der Gemeinderat Lindau

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