Erneuerung Nachführungsvertrag über die amtliche Vermessung
Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Verwaltungsgerichts sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Gemeinderatsbeschluss können während der vorstehenden erwähnten Frist bei der Gemeindeverwaltung Lindau, Tagelswangerstrasse 2, 8315 Lindau, eingesehen werden.
Der Gemeinderat Lindau
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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