Kopfzeile

Bitte schliessen

Kontaktinfo

Treten Sie mit uns in Kontakt

Gemeindeverwaltung Lindau

Tagelswangerstrasse 2
8315 Lindau

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 11.30 / 14.00 – 17.30
Di - Do: 08.30 - 11.30 / 14.00 - 16.30
Fr: 08.00 - 13.00
Termine können gerne im Voraus ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Inhalt

Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026

26. Mai 2024

Für das aus dem Gemeinderat zurückgetretene Mitglied Pia Lienhard ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 zu wählen.

In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung der Gemeinde Lindau sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am

26. Juni 2024, 16.30 Uhr (40 Tage)

Wahlvorschläge beim Gemeinderat (wahlleitende Behörde), Tagelswangerstrasse 2, 8315 Lindau, einzureichen.

Wählbar ist jede Person, die in der Gemeinde Lindau ihren politischen Wohnsitz hat und stimmberechtigt ist. Die Kandidaten müssen mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Die Unterzeichnenden müssen in der Gemeinde Lindau ihren politischen Wohnsitz haben und stimmberechtigt sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Nach Ablauf der zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.

Der Gemeinderat als wahlleitende Behörde erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 22. September 2024 eine Urnenwahl durchgeführt.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Lindau, Tagelswangerstrasse 2, 8315 Lindau erhältlich oder können auf der Webseite www.lindau.ch heruntergeladen werden. 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Lindau

Zugehörige Objekte

Name
Formular Wahlvorschläge (PDF, 84.94 kB) Download 0 Formular Wahlvorschläge
Wahlanordnung (PDF, 88.53 kB) Download 1 Wahlanordnung
  • image