Zusatzleistungen
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus.
Die Gemeinde Lindau hat den Fachbereich Zusatzleistungen zur AHV / IV an die Stadtverwaltung Illnau-Effretikon delegiert.
Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet die Fachstelle für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.
Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Die Überbrückungsleistungen richten sich an Personen, die nach dem vollendeten 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden. Sie sollen die Existenz ausgesteuerter älterer Personen bis zum Erreichen des Rentenalters sicherstellen.
Überbrückungsleistungen werden nur auf Antrag hin gewährt. Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Illnau-Effretikon, Lindau oder Weisslingen richten den Antrag an die Zusatzleistungen der Stadt Illnau-Effretikon. Weitere Informationen finden Sie hier.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zusatzleistungen zur AHV/IV, Fachbereich | 052 354 24 35 | annemarie.kasper@ilef.ch |