Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung, d.h. bis zum erwähnten Fristablauf, bei der Baubehörde schriftlich zu stellen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderung der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (gemäss den §§ 314 - 316 PBG). Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine Gebühr von Fr. 60.-- erhoben.