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Kontaktinfo

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Gemeindeverwaltung Lindau

Tagelswangerstrasse 2
8315 Lindau

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 11.30 / 14.00 – 17.30
Di - Do: 08.30 - 11.30 / 14.00 - 16.30
Fr: 08.00 - 13.00
Termine können gerne im Voraus ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Inhalt

Eingetragene Partnerschaft

Nachdem am 5. Juni 2005 die Stimmberechtigten das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare angenommen haben, können seit dem 1. Januar 2007 gleichgeschlechtliche Paare in der ganzen Schweiz ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt eintragen lassen. Im Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare sind die Voraussetzungen und die rechtlichen Wirkungen ersichtlich.

Für die Eintragung von gleichgeschlechtlichen Paaren der Gemeinde Lindau ist das Zivilstandsamt Illnau-Effretikon zuständig.

Vorbereitung und Eintragung
Vor der Eintragung der Partnerschaft muss ein so genanntes Vorverfahren durchgeführt werden. Dazu werden die Partnerinnen bzw. Partner gebeten, persönlich die notwendigen Dokumente beim Zivilstandsamt abzugeben und gleichzeitig die Erklärung betreffend die Voraussetzungen für die Eintragung einer Partnerschaft zu unterzeichnen.

Nach abgeschlossener Prüfung der Papiere kann der Termin für die Eintragung der Partnerschaft vereinbart werden. Die Eintragung kann bis spätestens drei Monate nach Abschluss des Verfahrens stattfinden.

Zugehörige Objekte

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