Dauernde Verkehrsanordnung Zone Winterberg; Parkieren mit Parkscheibe
Auf Antrag des Gemeinderates Lindau hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Zone Winterberg; Parkieren mit Parkscheibe
Das bestehende Parkregime wird aufgrund der am 20. Juni 2022 durch die Gemeindeversammlung genehmigten Parkverordnung angepasst.
Innerhalb der Zone ist das Parkieren von Montag bis Sonntag während maximal 4 Stunden erlaubt. Zu Kontrollzwecken ist die Parkscheibe zu hinterlegen. Mit einer Parkbewilligung der Gemeinde Lindau ist das Parkieren unbeschränkt gestattet.
Auf den nachfolgenden Strassen wird die vorgenannte Zonensignalisation eingeführt:
- Bläsihofstrasse
- Chalet-Weg
- Eichweid
- Eschikerstrasse
- Glärnischstrasse
- Hinterbrunnenstrasse
- In der Hueb
- Im Eggacher
- Im Schnäggler
- Kempttalerweg
- Kreuzstrasse
- Oberhäslerstrasse
- Poststrasse
- Schintenächerstrasse
- Schnällböcklerstrasse
- Schürliacherstrasse
- Unterhäslerstrasse
- Wältiwisstrasse
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrstechnische Abteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist:
30 Tage
Ablauf der Frist:
24.04.2023
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
Publizierende Stelle:
Gemeinde Lindau
Zugehörige Objekte
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2023_03_21_Amtliche_Publikation_Dauernde_Verkehrsanordnung_Zone_Winterberg.pdf | Download | 0 | 2023_03_21_Amtliche_Publikation_Dauernde_Verkehrsanordnung_Zone_Winterberg.pdf |