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Gemeindeverwaltung Lindau

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Inhalt

Aufhebung / Entwidmung einer Strasse (Näpperweg)

17. März 2023
Gegen die Entwidmung kann innert 30 Tagen von dieser Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in 3-facher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Zugehörige Objekte

Name
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