Publikation Bund 21-0005 Lindau, Neubau TS Lindau, Hammermüli und TS Lindau, Seltenbach sowie Neubau/Teilneubau von diversen 20 kV-Kabel
Die Gesuchsunterlagen liegen vom 19. Februar 2021 bis 22. März 2021 in der Gemeindeverwaltung, während den Bürozeiten öffentlich auf.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Ein-sprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
Zugehörige Objekte
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2021-02-19_Bund_21-0005_Publikationstext.pdf | Download | 0 | 2021-02-19_Bund_21-0005_Publikationstext.pdf |