Adress- und Datensperre
Eine Sperrung der eigenen Adresse und der persönlichen Daten kann voraussetzungslos und ohne Angabe von Gründen bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Die Adress- und Datensperre wird im Einwohnerregister vermerkt.
Wenn eine Adress- und Datensperre besteht, werden auch dann keine Auskünfte erteilt, wenn die Herausgabe im Sinne der nachgefragten Person sein könnte (z.B. bei Anfragen für die Organisation von Klassenzusammenkünften oder zur Kontaktaufnahme früherer Bekannten).
Anderen Amtsstellen werden trotz der Adress- und Datensperre Auskünfte erteilt, sofern sie einen Rechtsanspruch darauf haben.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Merkblatt_Adress-_und_Datensperre.pdf | Download | 0 | Merkblatt_Adress-_und_Datensperre.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesellschaft und Sicherheit | 058 206 44 00 | gesellschaft@lindau.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales + Gesellschaft | 058 206 44 50 | info@lindau.ch |