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Kontaktinfo

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Gemeindeverwaltung Lindau

Tagelswangerstrasse 2
8315 Lindau

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 11.30 / 14.00 – 17.30
Di - Do: 08.30 - 11.30 / 14.00 - 16.30
Fr: 08.00 - 13.00
Termine können gerne im Voraus ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Inhalt

Scheidung und Trennung

Ehescheidung und Trennung von verheirateten Paaren
Eine Eheschliessung kann durch das Zivilstandsamt weder aufgelöst noch annulliert werden. Um sich zum Thema Trennung und Scheidung beraten zu lassen, wenden Sie sich bitte an das Bezirksgericht Ihres Wohnortes. Für die Gemeinde Lindau ist das Bezirksgericht Pfäffikon zuständig. Die Gemeinde wird bei einer Scheidung direkt durch das Zivilstandsamt informiert.
Handelt es sich um eine freiwillige Trennung, so bitten wir Sie, die Trennung der Gemeindeverwaltung Lindau mitzuteilen, damit diese im Einwohnerregister eingetragen werden kann. Für die Eintragung benötigen wir das Trennungsdatum.
Ausserdem ist bei einer Scheidung oder Trennung von Ehepaaren mit minderjährigen Kindern, eine Erklärung über die künftige Regelung der elterlichen Sorge einzureichen.
 
Bei einer Ehescheidung
  • Sorgerechts- und Obhutsbestätigung / Scheidungsurteil
Bei freiwilliger Trennung von Ehepaaren
  • Trennungsvereinbarung
Namenserklärung nach Scheidung
Seit dem 1. Januar 2013 gibt es für verheiratete, geschiedene und verwitwete Personen die Möglichkeit, den Ledignamen mit einer Namenserklärung beim Zivilstandsamt wieder anzunehmen. Welche Voraussetzungen dazu nötig sind, entnehmen Sie dem Merkblatt des Bundes über die Namenserklärung nach Schweizer Recht. Für eine Namenserklärung nach der Scheidung ist das Zivilstandsamt Illnau-Effretikon zuständig.
 
Trennung von unverheirateten Paaren mit Kindern
Bei einer Trennung von unverheirateten Paaren mit minderjährigen Kindern, ist eine Sorgerechts- und Obhutsbestätigung einzureichen.

Zugehörige Objekte

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