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Gemeindeverwaltung Lindau

Tagelswangerstrasse 2
8315 Lindau

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 11.30 / 14.00 – 17.30
Di - Do: 08.30 - 11.30 / 14.00 - 16.30
Fr: 08.00 - 13.00
Termine können gerne im Voraus ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Inhalt

Datensperre Steuerregister

Die Datensperre ist auf die Daten im Steuerregister derjenigen Gemeinde beschränkt, bei wlcher ein Antrag gestellt wird. Die Datensperre hat keine Wirkung auf andere, von der gleichen Gemeinde geführten Register (Einwohnerregister, etc.). Steuerausweise gemäss § 122 des Steuergesetzes können ungeachtet einer Datensperre ausgestellt werden, sofern der Antragsteller dem Gemeindesteueramt glaubhaft machen kann, dass sie durch die Datensperre in der Verfolgung eigener Rechte gegenüber dem betreffenden Stuerpflichtigen behindert werden. Das Geusch um Ausstellung des Steuerausweises wird dem Steuerpflichtigen zur Stellungnahme unterbreitet.

Das Formular für die Einrichtung einer Datensperre im Steuerregister finden Sie hier. Wir bitten Sie, dieses ausgefüllt und unterschriben bei der Gemeindeverwaltung Lindau, Steueramt, Tagelswangerstrasse 2, 8315 Lindau, einzureichen.

Bei allfälligen Fragen steht Ihnen das Steueramt gerne zur Verfügung.

Zugehörige Objekte

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