Kopfzeile

Bitte schliessen

Kontaktinfo

Treten Sie mit uns in Kontakt

Gemeindeverwaltung Lindau

Tagelswangerstrasse 2
8315 Lindau

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 11.30 / 14.00 – 17.30
Di - Do: 08.30 - 11.30 / 14.00 - 16.30
Fr: 08.00 - 13.00
Termine können gerne im Voraus ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Inhalt

Richterliche Verbote

Schutz des Eigentums vor Fremdnutzung - Audienzrichterliche Verbote § 225 ZPO
Das audienzrichterliche Verbot dient zum Schutz des Privateigentums. Es schränkt den Kreis der Personen ein, die ein Grundstück benützen dürfen. Das Verbot wird auf Antrag der Berechtigten vom Einzelrichter im summarischen Verfahren des Bezirksgerichts Pfäffikon ausgesprochen. Das Verbot muss öffentlich ausgeschrieben und mittels örtlichen Hinweistafeln signalisiert werden.

Übertretungsverfahren bei audienzrichterlichen Verboten
Die Missachtung privatrechtlich erwirkter Fahr- und Parkverbote wird nur aufgrund einer schriftliche Anzeige bei der Polizei geahndet.

Vorgehen
Wir bitten Sie, dass folgende Formular vollständig ausgefüllt beim Bezirksgericht Pfäffikon, Hörnlistrasse 55, 8330 Pfäffikon, einzureichen

Zugehörige Objekte

  • image