Baurechtliche Beratung
Was beim Bauen sowie bei der Nutzung von Grundstücken und zugehörigen Bauten erlaubt ist und was nicht, ist im Baurecht geregelt (eidgenössisch, kantonal und kommunal). Das Bauamt hat die Aufgabe, die Bauwilligen kompetent und wirkungsvoll durch die komplexen Bestimmungen des Baurechts zu lotsen und mit ihrem Beratungsangebot die Realisierung entsprechender Bauprojekte zu ermöglichen. Zur Klärung der baurechtlichen Rahmenbedingungen bei Bauprojekten wird eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Bauamt empfohlen. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben oder sonstigen Fragen geben die Dokumente „Wegleitung Baurecht“ und „Bau, häufige Fragen“ Auskunft. Bei weiteren Unklarheiten gibt der Bereich Bau + Planung gerne Auskunft: bauamt@lindau.ch.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bau + Planung | 058 206 44 60 | bau@lindau.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bau + Werke | 058 206 44 60 | bau@lindau.ch |
Name | Download |
---|