Quellensteuer
Der Quellensteuer unterliegen alle ausländischen Arbeitnehmer, welche nicht die ausländische Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) besitzen. Arbeitgebende, die solche unselbstständigen Mitarbeiter beschäftigen, sind verpflichtet, diesen die Quellensteuer direkt vom Lohn abzuziehen. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Steueramt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 058 206 44 40 | steuern@lindau.ch |