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Kontaktinfo

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Gemeindeverwaltung Lindau

Tagelswangerstrasse 2
8315 Lindau

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 11.30 / 14.00 – 17.30
Di - Do: 08.30 - 11.30 / 14.00 - 16.30
Fr: 08.00 - 13.00
Termine können gerne im Voraus ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Inhalt

Quellensteuer

Der Quellensteuer unterliegen alle ausländischen Arbeitnehmer, welche nicht die ausländische Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) besitzen. Arbeitgebende, die solche unselbstständigen Mitarbeiter beschäftigen, sind verpflichtet, diesen die Quellensteuer direkt vom Lohn abzuziehen. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Steueramt.

Zugehörige Objekte

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