Lebensbescheinigung
Beim Bezug von ausländischen Renten verlangen die ausrichtenden Behörden oft eine Bescheinigung, dass die Person noch am Leben ist. In Form einer Lebensbescheinigung können wir Ihnen dies bestätigen. Es ist jedoch zwingend erforderlich, dass Sie dafür persönlich am Schalter erscheinen und einen Ausweis vorweisen.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesellschaft und Sicherheit | 058 206 44 00 | gesellschaft@lindau.ch |
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Präsidiales + Gesellschaft | 058 206 44 50 | info@lindau.ch |