Handlungsfähigkeitszeugnis
Dieses Zeugnis wird oft für den Abschluss eines wichtigen Vertrages verlangt. Es bezeugt die Handlungsfähigkeit einer Person, d.h. dass sie mündig und urteilsfähig ist. Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird vom Bereich Gesellschaft ausgestellt.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gesellschaft und Sicherheit | 058 206 44 00 | gesellschaft@lindau.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Präsidiales + Gesellschaft | 058 206 44 50 | info@lindau.ch |