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Baurechtliche Beratung


Was beim Bauen sowie bei der Nutzung von Grundstücken und zugehörigen Bauten erlaubt ist und was nicht, ist im Baurecht geregelt (eidgenössisch, kantonal und kommunal). Das Bauamt hat die Aufgabe, die Bauwilligen kompetent und wirkungsvoll durch die komplexen Bestimmungen des baurechts zu lotsen und mit ihrem Beratungsangebot die Realisierung entsprechender Bauprojekte zu ermöglichen. Zur Klärung der baurechtlichen Rahmenbedingungen bei Bauprojekten wird eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Bauamt empfohlen. Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Leiter des Bauamtes gerne zur Verfügung bauamt@lindau.ch.


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