Aufenthaltsausweis (Heimatausweis)
Der Aufenthaltsausweis (Heimatausweis) wird zum Zweitwohnsitz in einer anderen Gemeinde benötigt. Er ist befristet und kann für folgende Aufenthalte nötig sein:
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Aufenthalt in Heimen, Anstalten, Kliniken etc.
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Studienaufenthalte
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Wochenaufenthalte
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Nebenniederlassung (Zweitwohnung)
Wir benötigen zur Ausstellung des Aufenthaltsausweises die genaue Adresse (PLZ, Ort, Strasse) ihrer Nebenniederlassung sowie die Angabe der Dauer und des Zwecks des gewünschten Aufenthaltes.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gesellschaft und Sicherheit | 058 206 44 00 | gesellschaft@lindau.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales + Gesellschaft | 058 206 44 50 | info@lindau.ch |