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Kontaktinfo

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Gemeindeverwaltung Lindau

Tagelswangerstrasse 2
8315 Lindau

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 11.30 / 14.00 – 17.30
Di - Do: 08.30 - 11.30 / 14.00 - 16.30
Fr: 08.00 - 13.00
Termine können gerne im Voraus ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Inhalt

Visumspflichtiger Besuchsaufenthalt (Verpflichtungserklärung)

Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Tourist/in in die Schweiz einladen?
 
Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als erstes ein Visumsgesuch (Einladungsschreiben) bei der für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung ein. Wird das Visum nicht erteilt, kann bei der Auslandvertretung eine „Verpflichtungserklärung“ verlangt werden, die die ausländischen Gäste ausfüllen und Ihnen als Gastgeber/in in die Schweiz zustellen.
 
Bitte ergänzen und unterzeichnen Sie die „Verpflichtungserklärung“ und sprechen Sie damit persönlich bei der Einwohnerkontrolle Lindau vor, wo die Solvenzprüfung vorgenommen wird.

Bitte bringen Sie mit:

  • Verpflichtungserklärung (Formular erhältlich bei der Schweizer Vertretung im Ausland)
  • amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
  • Lohnabrechnung der letzten drei Monate (Monatseinkommen mit einem Familieneinkommen von mind. Fr. 5‘000.00 brutto im Durchschnitt) oder aktuelle Bankkontoauszüge über Fr. 50‘000.00
  • Aktueller Betreibungsregisterauszug über die letzten zwei Jahre pro Garant (nicht älter als 1 Monat)
  • Fr. 60.00 pro Verpflichtungserklärung
  • evtl. Reiseversicherung (Mindestdeckung mind. EUR 30‘000.00)
Es liegt im Bedarfsfall im Ermessen der Einwohnerkontrolle weitere Abklärungen beim Steueramt, Betreibungsamt und weiteren Ämtern vorzunehmen.
 
Bei Ehepartner müssen beide Partner unterzeichnen. Die Garantie leistende Person muss persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorsprechen, Stellvertretungen durch Ehepartner sind allerdings möglich, wenn von beiden Personen ein amtlicher Ausweis vorliegt.
 
Die Übermittlung an die schweizerische Auslandvertretung dauert nach erfolgter Bestätigung je nach Land ca. 20 Arbeitstage, danach können die ausländischen Gäste auf der Vertretung nachfragen, ob das Visum nun erteilt wird.
 

Preis

Fr. 60.00

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