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Kontaktinfo

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Gemeindeverwaltung Lindau

Tagelswangerstrasse 2
8315 Lindau

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 11.30 / 14.00 – 17.30
Di - Do: 08.30 - 11.30 / 14.00 - 16.30
Fr: 08.00 - 13.00
Termine können gerne im Voraus ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Inhalt

Hundesteuer

Das Halten von Hunden untersteht der Kontrolle durch die Gemeinden. Die Gemeinden sind dafür zuständig, das kommunale Hunderegister zu führen sowie die jährliche Hundesteuer zu erheben.

Die Hundesteuer, die jährlich für jeden Hund entrichtet werden muss, beträgt pro Hund Fr. 130.00 (inkl. Kantonsanteil). Die Gebühr wird den Hundebesitzern jeweils Ende Februar in Rechnung gestellt. Die Hundesteuer muss bis 31. März entrichtet werden.

Bei einer Hunde An oder -abmeldung unter dem Jahr, wird die Hundesteuer wie folgt erhoben:

Hundeanmeldung vor dem 30. Juni

Die ganze Hundesteuer von Fr. 130.00 (inkl. Kantonsanteil) pro Hund ist zu entrichten. Die Rechnung wird nach Fertigstellung der Anmeldung an die Hundebesitzer versendet.

Hundeanmeldung nach dem 30. Juni

Die halbe Hundesteuer von Fr. 65.00 (inkl. Kantonsanteil) pro Hund ist zu entrichten. Die Rechnung wird nach Fertigstellung der Anmeldung an die Hundebesitzer versendet.

Hundeabmeldung vor dem 30. Juni

Bei einem Halterwechsel oder Wegzug des Hundes unter dem Jahr wird die Hundesteuer nicht zurückerstattet. Die Hundesteuer bleibt bei der Gemeinde Lindau, jedoch müssen die Hundebesitzer in der neuen Wohngemeinde keine Hundesteuer mehr bezahlen. Verstirbt Ihr Hund vor dem 30. Juni, so wird Ihnen die Hälfte der Hundesteuer zurückerstattet.

Hundeabmeldung nach dem 30. Juni

Bei einem Halterwechsel oder Wegzug des Hundes unter dem Jahr, wird die Hundesteuer nicht zurückerstattet. Die Hundesteuer bleibt bei der Gemeinde Lindau, jedoch müssen die Hundebesitzer in der neuen Wohngemeinde keine Hundesteuer mehr bezahlen. Verstirbt Ihr Hund nach dem 30. Juni so wird die Hundesteuer nicht zurückerstattet.

Befreiung der Hundesteuer

Für Blindenhunde, Rettungshunde usw. besteht eine Steuerbefreiung / Steuererleichterung. Bitte reichen Sie bei der Gemeindeverwaltung Lindau eine Bestätigung ein. Diese prüft dann, ob eine Steuerbefreiung / Steuererleichterung gegeben ist.

Zugehörige Objekte

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