Adressauskünfte werden nur schriftlich und gegen Gebühren erteilt.
Die Adressauskünfte richten sich nach dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und dem Informations- und Datenschutzgesetz (IDG).
einfache Auskunft:
Privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch hin, ohne Einschränkung bekanntgegeben (gemäss § 18 MERG, § 16 lit.a IDG):
Die Gebühr beträgt Fr. 15.00
erweiterte Auskunft:
Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird gemäss § 18 MERG, § 16 lit.a und § 17 Abs. 1 IDG (Interessennachweis beilegen):
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Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort
Die Gebühr beträgt Fr. 30.00
Die Gebührenerhebung erfolgt mit einer Rechnung. Aus Datenschutz- sowie aus Sicherheitsgründen beantwortet die Einwohnerkontrolle keine Adressauskünfte per E-Mail.