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Kontaktinfo

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Gemeindeverwaltung Lindau

Tagelswangerstrasse 2
8315 Lindau

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 11.30 / 14.00 – 17.30
Di - Do: 08.30 - 11.30 / 14.00 - 16.30
Fr: 08.00 - 13.00
Termine können gerne im Voraus ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Inhalt

Adressauskunft

Adressauskünfte werden nur schriftlich und gegen Gebühren erteilt.
 
Die Adressauskünfte richten sich nach dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und dem Informations- und Datenschutzgesetz (IDG).
 
einfache Auskunft:
Privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch hin, ohne Einschränkung bekanntgegeben (gemäss § 18 MERG, § 16 lit.a IDG):
  • Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum
Die Gebühr beträgt Fr. 15.00
 
erweiterte Auskunft:
Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird gemäss § 18 MERG, § 16 lit.a und § 17 Abs. 1 IDG (Interessennachweis beilegen):
  • Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort
Die Gebühr beträgt Fr. 30.00
 
Die Gebührenerhebung erfolgt mit einer Rechnung. Aus Datenschutz- sowie aus Sicherheitsgründen beantwortet die Einwohnerkontrolle keine Adressauskünfte per E-Mail.

Zugehörige Objekte

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