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Kontaktinfo

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Gemeindeverwaltung Lindau

Tagelswangerstrasse 2
8315 Lindau

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 11.30 / 14.00 – 17.30
Di - Do: 08.30 - 11.30 / 14.00 - 16.30
Fr: 08.00 - 13.00
Termine können gerne im Voraus ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Inhalt

Soziales

Die Abteilung Soziales der Gemeinde Lindau verfügt gemäss dem Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich über zwei Hauptaufgaben:
• Persönliche Hilfe
• Wirtschaftliche Hilfe

 

Persönliche Hilfe

Die Beratung und Betreuung durch die Abteilung Soziales kann freiwillig und unentgeltlich in Anspruch genommen werden.

Mittel- und längerfristige Beratungen von komplexen Thematiken können durch die Abteilung Soziales aus zeitlichen und fachlichen Gründen nicht vorgenommen werden. Deshalb werden Ratsuchende oft an Fach- und Beratungsstellen vermittelt. Die Abteilung erteilt Ihnen gerne Auskunft, welche Fach- und Beratungsstelle Sie beraten und unterstützen kann.

Von den Hilfesuchenden wird erwartet, dass sie sich intensiv bemühen, die schwierige Lebenssituation zu verbessern und sie in Zusammenarbeit mit der Abteilung Soziales Schritt um Schritt zu bewältigen. Die Abteilung Soziales fördert die Eigenverantwortung sowie die Hilfe zur Selbsthilfe.

Wollen Sie persönliche Hilfe beanspruchen, melden Sie sich persönlich, per Telefon oder per E-Mail bei der Abteilung Soziales.

 

Wirtschaftliche Hilfe

Wer unter dem sozialen Existenzminimum lebt und nicht in der Lage ist, für seinen Lebensunterhalt aufzukommen, ist berechtigt, wirtschaftliche Hilfe zu erhalten.

Um Sozialhilfe zu beantragen, muss das Antragsformular für wirtschaftliche Hilfe ausgefüllt und mit den entsprechenden Unterlagen der Abteilung Soziales eingereicht werden. Danach wird ein allfälliger Anspruch auf Sozialhilfe geprüft und das Existenzminimum errechnet. Die Ausrichtung von Sozialhilfe ist gesetzlich geregelt und stark reglementiert. Sie richtet sich im Kanton Zürich nach den gesamtschweizerischen SKOS-Richtlinien. Der Umfang der Sozialhilfe wird mit einem Leistungsentscheid, resp. mit einer Verfügung beschlossen.

Sozialhilfebeziehende müssen alles unternehmen, um die eigene Lebenslage zu verbessern und wieder die wirtschaftliche Selbstständigkeit zu erlangen. Allenfalls können Sozialhilfebeziehende Integrationsprogramme absolvieren, die ihre Chancen auf eine erfolgreiche Integration in Arbeit und Gesellschaft steigern. Die Anspruchsberechtigung auf Sozialhilfe wird halbjährlich bzw. jährlich überprüft.

Sollten Sie wirtschaftliche Hilfe beanspruchen wollen, melden Sie sich persönlich bei der Abteilung Soziales.

Kontakt

Soziales
Tagelswangerstrasse 2
8315 Lindau
Tel. 058 206 44 10
soziales@lindau.ch

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