Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist gemäss dem Zürcher Gemeindegesetz das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Lindau. Die Gemeindeversammlung findet jährlich mindestens zwei Mal statt(Abnahme von Budget und Jahresrechnung sind gesetzlich vorgeschrieben). Für die Einberufung, Aktenauflage und Geschäftsbehandlung gelten die Vorschriften des Gemeindegesetzes.
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