Marlies Süsstrunk
Die Friedensrichterin vermittelt in Zivilstreitigkeiten. Sie versucht mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, um ihnen den Gang an ein Gericht zu ersparen. Bis zu einem Streitwert von Fr. 2‘000 kann die Friedensrichterin auf Begehren der klagenden Partei ein Urteil fällen. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5‘000 kann die Friedensrichterin einen Urteilsvorschlag machen.
Die Friedensrichterin ist unter anderem zuständig für folgende Klagen:
- Forderungsklagen (Geldstreitigkeiten aus privaten und / oder geschäftlichen Beziehungen aus Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag usw.)
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten um Lohn, Überzeit, Kündigung, Arbeitszeugnise usw.
- Nachbarrechtliche Streitigkeiten wie Lärmimmissionen, Bäume und Sträucher im Nachbarrecht
- Erbrechtliche Streitigkeiten wie Erbteilungsklagen, Testamentsanfechtung
Kontakt
c/o Friedensrichteramt PfäffikonMarlies Süsstrunk
Postfach
8330 Pfäffikon
Tel. 058 206 44 09
friedensrichterin@lindau.ch
Website
- Funktion
- Friedensrichterin
Zugehörige Objekte
Name | Funktion | Amtsantritt |
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