Sozialbehörde
Die Sozialbehörde ist für den kommunalen Vollzug der Aufgaben im Sozialwesen zuständig, wie sie durch die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Gesetze und Verordnungen an die kommunalen Behörden übertragen wurden. Definiert sind diese Aufgaben zum Beispiel in der Bundesverfassung, dem Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich, den SKOS-Richtlinien oder in ergänzenden Richtlinien der Sozialbehörde.
Die Sozialbehörde delegiert Aufgaben und Kompetenzen an den Bereich Soziales und nimmt Aufgaben im Bereich des Qualitätsmanagements und Controlling wahr.
Die Sozialbehörde besteht aus fünf Personen (Präsidentin und vier Mitglieder). Die Präsidentin wird vom Gemeinderat aus seiner Mitte bestimmt. Vier weitere Mitglieder werden von den Stimmberechtigten an der Urne gewählt. Die Sozialbehörde ist eine eigenständige Kommission im Sinne von § 51 Gemeindegesetz.
Kontakt
Sozialbehördec/o Sozialamt, Tagelswangerstrasse 2
8315 Lindau
Tel. 058 206 44 10
sozialamt@lindau.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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