Baubehörde
Die Baubehörde besteht aus drei Mitgliedern des Gemeinderates unter der Leitung des Ressortvorstehers Hochbau. Sie entscheidet selbstständig über die Bewilligung von Baugesuchen. Die Baubehörde ist eine unterstellte Kommission im Sinne von § 50 des Gemeindegesetzes.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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