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Kontaktinfo

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Gemeindeverwaltung Lindau

Tagelswangerstrasse 2
8315 Lindau

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 11.30 / 14.00 – 17.30
Di - Do: 08.30 - 11.30 / 14.00 - 16.30
Fr: 08.00 - 13.00
Termine können gerne im Voraus ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Inhalt

Friedensrichteramt Lindau

Die Friedensrichterin vermittelt in Zivilstreitigkeiten. Sie versucht mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, um ihnen den Gang an ein Gericht zu ersparen. Bis zu einem Streitwert von Fr. 2‘000 kann die Friedensrichterin auf Begehren der klagenden Partei ein Urteil fällen. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5‘000 kann die Friedensrichterin einen Urteilsvorschlag machen.

Die Friedensrichterin ist unter anderem zuständig für folgende Klagen:

  • Forderungsklagen (Geldstreitigkeiten aus privaten und / oder geschäftlichen Beziehungen aus Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag usw.)
  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten um Lohn, Überzeit, Kündigung, Arbeitszeugnise usw.
  • Nachbarrechtliche Streitigkeiten wie Lärmimmissionen, Bäume und Sträucher im Nachbarrecht
  • Erbrechtliche Streitigkeiten wie Erbteilungsklagen, Testamentsanfechtung


Formulare:
Die Formulare zur Einreichung einer Klage finden Sie hier.

 

Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind:

  • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Pfäffikon, Hörnlistrasse 55, 8330  Pfäffikon
  • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei
  • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Pfäffikon


Weitere Informationen finden Sie auch unter www.vfzh.ch oder www.gerichte-zh.ch.

Kontakt

Friedensrichteramt Lindau
c/o Friedensrichteramt Pfäffikon
Postfach
8330 Pfäffikon
Tel. 058 206 44 09
friedensrichterin@lindau.ch

Personen

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