Friedensrichteramt Lindau
Die Friedensrichterin vermittelt in Zivilstreitigkeiten. Sie versucht mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, um ihnen den Gang an ein Gericht zu ersparen. Bis zu einem Streitwert von Fr. 2‘000 kann die Friedensrichterin auf Begehren der klagenden Partei ein Urteil fällen. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5‘000 kann die Friedensrichterin einen Urteilsvorschlag machen.
Die Friedensrichterin ist unter anderem zuständig für folgende Klagen:
- Forderungsklagen (Geldstreitigkeiten aus privaten und / oder geschäftlichen Beziehungen aus Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag usw.)
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten um Lohn, Überzeit, Kündigung, Arbeitszeugnise usw.
- Nachbarrechtliche Streitigkeiten wie Lärmimmissionen, Bäume und Sträucher im Nachbarrecht
- Erbrechtliche Streitigkeiten wie Erbteilungsklagen, Testamentsanfechtung
Formulare:
Die Formulare zur Einreichung einer Klage finden Sie hier.
Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind:
- Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Pfäffikon, Hörnlistrasse 55, 8330 Pfäffikon
- Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei
- Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Pfäffikon
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.vfzh.ch oder www.gerichte-zh.ch.
Kontakt
Friedensrichteramt Lindauc/o Friedensrichteramt Pfäffikon
Postfach
8330 Pfäffikon
Tel. 058 206 44 09
friedensrichterin@lindau.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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