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Urnenstandort Lindau: Gemeindehaus
Grafstal: Kindergarten
Tagelswangen: Schulhaus Buck
Winterberg: Kindergarten Bachwis
Urnen Öffnungszeiten Sonntag: 09.00 - 10.00 Uhr

Die vorzeitige Stimmabgabe ist ab Montag vor der Abstimmung bei der Einwohnerkontrolle während den ordentlichen Öffnungszeiten möglich.
Hinweis Resultate:
Die hier veröffentlichten Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die Resultate des Kantons Zürich finden Sie unter www.kanton.zh.ch und die des Bundes unter www.admin.ch.

Verlust der Unterlagen:
Falls Sie Ihren Stimmrechtsausweis verloren haben, können Sie bei der Gemeindeverwaltung ein Duplikat verlangen.
Bedingungen / Voraussetzungen Jede Stimmberechtigte Person welche einen gültigen Stimmrechtsausweis der Gemeinde Lindau besitzt, ist zum Abstimmen in der Gemeinde Lindau berechtigt.

Persönliche Stimmabgabe
Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel perönlich in die Urne. Falls Sie persönlich an der Urne abstimmen, müssen Sie gleichzeitig Ihren Stimmrechtsausweis abgeben. Dieser muss jedoch nicht unterschrieben sein.

Stimmabgabe durch Stellvertretung
Sie können sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen. Bitte unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und geben diesen Ihrer Vertretung zusammen mit Ihren Wahl- und Stimmzettel mit. Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsauswies an der Urne abgeben.
Brieflich abstimmen
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist nach Empfang des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Wahl- und Stimmzettel in das Stimmzettelcouvert.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis.
  4. Legen Sie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis zusammen mit dem Stimmcouvert in das Antwortcouvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung ersichtlich ist.
  5. Geben Sie das Antwortcouvert rechtzeitig zur Post oder werfen Sie dieses in den Brifkasten der Gemeindeverwaltung. Wahl- und Stimmzettel, die das Wahlbüro nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn der Stimmrechtsausweis nicht unterschrieben ist. Die Verletzung von weiteren Formvorschriften kann zudem zur Ungültigkeit Ihrer brieflichen Stimme führen. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite Ihres Stimmrechtsausweises.


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