http://www.lindau.ch/de/aktuelles/aktuellesinformationen/?action=showinfo&info_id=737582
06.12.2019 01:58:34
Auf Antrag des Gemeinderates Lindau hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Auf dem Wendeplatz am Ende der Weidstrasse ist das Parkieren von Fahrzeugen verboten.
Verfügende Stelle: Kantonspolizei Zürich – Verkehrstechnische Abteilung
Die Akten liegen bei der Gemeindeverwaltung Lindau, Tagelswangerstrasse 2, 8315 Lindau, während 30 Tagen zur öffentlichen Einsicht auf oder können auf der Homepage der Gemeinde (www.lindau.ch) eingesehen werden.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 09. September 2019
Anmeldestelle: Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
Publizierende Stelle: Gemeinde Lindau
Lindau, 09. August 2019
Gemeinderat Lindau
Dokument 1044_001.pdf (pdf, 3298.9 kB)
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